Glasversicherung

RS-01-Anlage-2-Produktinformationsblatt_Glas_Verband_2008_fix

Wir entschädigen alle versicherten Sachen, die durch Bruch (zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden. 
Zu den versicherten Sachen zählen fertig eingesetzte oder montierte Scheiben und Platten aus Glas.
Im Schadenfall erbringen wir eine Sachleistung, d.h. wir Veranlassen die Entsorgung der beschädigten oder zerstörten Sachen und kümmern uns um Ersatz in gleicher Art und Güte.
Grundlage sind die Allgemeinen Bedingungen AGIB 2008.

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